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   FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08 (2)   

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FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08 (2) (https://dejure.org/2008,27467)
FG Bremen, Entscheidung vom 04.09.2008 - 4 K 61/08 (2) (https://dejure.org/2008,27467)
FG Bremen, Entscheidung vom 04. September 2008 - 4 K 61/08 (2) (https://dejure.org/2008,27467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zollrechtliche Tarifierung von Holzplatten insbesondere im Hinblick auf eine Unterscheidung von Sperrholz sowie dem Sperrholz ähnlichem Lagenholz; Entscheidendes Kriterium für eine zollrechtliche Tarifierung von Waren nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifierung von Holzplatten; Abgrenzung zwischen Sperrholz und Sperrholz ähnlichem Lagerholz; Faserparallelität der Verleimung einzelner Schichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tarifierung von Holzplatten - Abgrenzung zwischen Sperrholz und Sperrholz ähnlichem Lagerholz - Faserparallelität der Verleimung einzelner Schichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG München, 23.11.2006 - 14 K 2729/06

    Tarifierung einer Laminatplatte

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08
    4412 9 zuzuweisen (ErlKN Pos (EE) Rz. 01.2 und Urteil des FG München vom 23. November 2006 - 14 K 2729/06).

    Unter Sperrholz sind aber nach dem Wortbegriff, den Erläuterungen und den Begriffsbestimmungen nur solche Platten zu verstehen, bei denen die einzelnen Furnierblätter jeweils in einem bestimmten Winkel (kreuzweise) aufeinander verleimt sind, d.h. sich durch die Art. der Verleimung gegenseitig "sperren" (vgl. auch Urteil des FG München vom 23. November 2006 - 14 K 2729/06, zitiert nach juris).

    Schließlich verweist das FG München in dem Urteil vom 23. November 2006 (14 K 2729/06, a.a.O.) auf weitere Begriffsdefinitionen, wonach Platten dann kein Sperrholz sind, wenn die Furniere in Faserrichtung aufeinander verleimt sind: "Auch der Verband der europäischen Sperrholzindustrie (European Federation of the plywood industry, FEIC) spricht als Sperrholz nur Erzeugnisse an, die aus einer ungeraden Zahl von Blättern, die über Kreuz verbunden sind; dabei läuft die Faserrichtung jeder Lage im rechten Winkel zum Blatt darüber und darunter.

    Zwar hat sich das FG München in seinem Urteil vom 23. November 2006 (14 K 2729/06, a.a.O.) bereits mit dem Begriff "Sperrholz" i.S. der Pos.

  • BFH, 24.01.2006 - VII R 5/05

    Einfuhrabgaben; Stichprobe

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08
    Regelmäßig entspreche es einer pflichtgemäßen Ermessensausübung, wenn sich die Zollbehörde in Fällen, in denen die Ware als einheitlich beschaffen angemeldet werde, auf die Beschau von Stichproben beschränke (BFH-Urteil vom 24. Januar 2006 VII R 5/05, BFH/NV 2006, 1368 ).

    Wegen der Einwände der Klägerin zu der Zollbeschau verweist das Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Beklagten im Klageverfahren (vgl. zur Warenbeschau auch BFH-Urteile vom 21. August 2007 VII R 35/04, BFHE 218, 440 und vom 24. Januar 2006 VII R 5/05, BFH/NV 2006, 1368 ).

  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08
    Für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist das entscheidende Kriterium nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des Bundesfinanzhofs (BFH) (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 - Vobis -, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; BFH-Urteil vom 7. November 2000 VII R 46/98, BFHE 201, 59) allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des GZT festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6 für die Auslegung der KN).
  • BFH, 03.02.2004 - VII R 33/03

    Tarifierung getrockneter Schweineohren

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08
    Dazu gibt es Erläuterungen, die für das HS vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Positionen darstellen (vgl. EuGH-Urteil vom 7. Oktober 2004 Rs. C-379/02, Imexpo Trading A/S, BFH/NV 2005, Beilage 1, 30 RandNr. 16; BFH-Urteil vom 3. Februar 2004 VII R 33/03, BFH/NV 2004, 849 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2000 - VII R 46/98

    Einreihung von sog. Controllern (Netz-Steuereinheiten)

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08
    Für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist das entscheidende Kriterium nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des Bundesfinanzhofs (BFH) (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 - Vobis -, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; BFH-Urteil vom 7. November 2000 VII R 46/98, BFHE 201, 59) allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des GZT festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6 für die Auslegung der KN).
  • BFH, 21.08.2007 - VII R 35/04

    Ausfuhrerstattung - Umfang der Warenbeschau - Erfordernis einer repräsentativen

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08
    Wegen der Einwände der Klägerin zu der Zollbeschau verweist das Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Beklagten im Klageverfahren (vgl. zur Warenbeschau auch BFH-Urteile vom 21. August 2007 VII R 35/04, BFHE 218, 440 und vom 24. Januar 2006 VII R 5/05, BFH/NV 2006, 1368 ).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-379/02

    Imexpo Trading - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08
    Dazu gibt es Erläuterungen, die für das HS vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Positionen darstellen (vgl. EuGH-Urteil vom 7. Oktober 2004 Rs. C-379/02, Imexpo Trading A/S, BFH/NV 2005, Beilage 1, 30 RandNr. 16; BFH-Urteil vom 3. Februar 2004 VII R 33/03, BFH/NV 2004, 849 , jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 10.12.2001 - IV 75/99

    Durchführung einer Zollbeschau bei der Ausfuhr lebender Tiere

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08
    Diese gesetzliche Fiktion könne nur durch eine zusätzliche Beschau nach Art. 70 Abs. 1 Unterabs. 2 ZK hinsichtlich des ursprünglich nicht beschauten Teils korrigiert werden (Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2001 - IV 75/99, ZfZ 2002, 276).
  • FG Bremen, 21.11.2019 - 1 K 61/19

    Einreihung von Holzplatten in die Kombinierte Nomenklatur

    Mit Urteil des FG Bremen vom 04.09.2008 Rs 4 K 61/08 Rz 56 sei in Abgrenzung von "Sperrholz" der Unterposition 4412 3 zu "Anderes" der Unterposition 4412 9 festgelegt worden, dass kein Sperrholz vorliege, wenn über die gesamte Fläche verlaufend mindestens zwei Furnierblätter faserparallel zusammengeleimt seien.

    Die Rechtsprechung des Finanzgerichts Bremen (Urteil vom 04. September 2008 zu Geschäftszeichen 4 K 61/08) sei fortzuentwickeln, denn die Maßstäbe des genannten Urteils würden für den Anwender leider keine Rechtssicherheit bieten.

    Auch an dem Verständnis des Finanzgerichts Bremen in dem Urteil vom 04. September 2008 (zu Geschäftszeichen 4 K 61/08) wird nach nunmehriger Auffassung des Senats nicht mehr festgehalten.

  • FG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 37/18

    Einreihung von Holzplatten in die Kombinierte Nomenklatur (KN)

    Mit Urteil des FG Bremen vom 04.09.2008 Rs 4 K 61/08 Rz 56 sei in Abgrenzung von "Sperrholz" der Unterposition 4412 3 zu "Anderes" der Unterposition 4412 9 festgelegt worden, dass kein Sperrholz vorliege, wenn über die gesamte Fläche verlaufend mindestens zwei Furnierblätter faserparallel zusammengeleimt seien.

    Der Beklagte und auch der 4. Senat des Finanzgerichts Bremen gingen bislang entsprechend dessen Urteils vom 4. September 2008 ( 4 K 61/08 (2)) davon aus, dass der in der deutschen Fassung der Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 4412 verwendete Begriff "meist" bedeute, "dass sich dieser Begriff auf die Gesamtfläche der einzelnen Lagen (= Furnierblätter) bezieht, und es darauf ankommt, ob über den größten Teil der jeweiligen Gesamtfläche (= "meist") die Holzfasern eines Blattes die Fasern des darüber oder darunterliegenden Blattes in einem bestimmten Winkel kreuzen." (FG Bremen, Urteil vom 04. September 2008 - 4 K 61/08 (2) -, Rn. 56, juris).

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